GEMA steht für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist die deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte von Musikautoren, Komponisten und Musikverlegern wahrnimmt und schützt.
Unternehmen müssen immer dann GEMA-Gebühren entrichten, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich nutzen – also wenn die Musik über den privaten Rahmen hinausgeht. Typische Beispiele:
Im Geschäftsalltag:
Bei Veranstaltungen:
Digital/Online:
Die GEMA zieht die Gebühren ein und schüttet sie anteilig an die bei ihr registrierten Urheber (Komponisten, Texter, Verleger) aus. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Faktoren wie Raumgröße, Besucherzahl, Art der Nutzung und Veranstaltungsdauer.
Wichtig zu wissen:
Kurz gesagt: Wer Musik kommerziell oder öffentlich nutzt, zahlt damit indirekt die Kreativen, die diese Musik geschaffen haben. Von meinem iPhone gesendet